Wieviel kostet eine Mediation und wer trägt die Kosten?
Die Mediation wird grundsätzlich auf Basis einer Stundenvergütung abgerechnet. Die Kosten der Mediation werden in der Regel zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt. Frau Tietmann ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht durch eine juristische Zusatzausbildung seit 2004 anerkannte Mediatorin und rechnet im Rahmen der Mediation ebenfalls grundsätzlich auf Stundenbasis ab. Hierbei können die Stundensätze und die konkrete Abrechnungsart je nach Konfliktlage variieren.
Die Abrechnung auf Stundenbasis ist für einige Mediationsinteressierte erst einmal abschreckend, weil diese höhere Kosten als in einem "normalen Gerichtsverfahren" unter Beteiligung von mindestens zwei Rechtsanwälten fürchten. In der Regel ist es allerdings so, dass im Fall einer außergerichtlichen mediatorisch herbeigeführten Konfliktlösung die Kosten im Vergleich zu einem "normalen Gerichtsverfahren" in der Regel erheblich geringer sind. Dies liegt daran, dass in einem Gerichtsverfahren jede Partei (zunächst) seine Rechtsanwaltskosten selber zahlen muss und zudem Gerichtskosten anfallen. Je nach Ausgang dieses Gerichtsverfahrens werden dann die Kosten auf die Parteien verteilt. So kann es sein, dass je nach Gerichtsentscheidung eine Seite die gesamten Kosten oder einen prozentualen Anteil der Kosten zu tragen hat. Aus diesem Grund ist es im Rahmen der Risikoabwägung meist günstiger, wenn von vornherein im Rahmen der Mediation eine gemeinsame tragfähige rechtlich verbindliche Lösung gefunden wird.
Als Vergleichsgrundlage kann der Gerichtskostenrechner des deutschen Anwaltsvereins herangezogen werden, um sich selber eine Übersicht zwischen Gerichtsverfahren und Mediation.
Außerdem ist die Mediation auch deshalb finanziell interessant, weil mittlerweile ein Großteil der Rechtsschutzversicherer die Mediation in Ihren Leistungskatalog aufgenommen haben. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir gerne eine entsprechende Deckungsanfrage. Mitunter werden von den Rechtsschutzversicherungen auch telefonische Mediationsgespräche oder eigene Mediatoren angeboten. Bei derartigen Angeboten raten wir zur Vorsicht, da hierbei häufig nur das Kosteninteresse der Rechtsschutzversicherung im Vordergrund steht.
Gerne können Sie uns schriftlich oder telefonisch kontaktieren und bei weiteren Fragen auch einen Erstbesprechungstermin mit Frau Tietmann zur Mediation und Ihrer Konfliktlage vereinbaren.